Rechtsprechung
LSG Hessen, 01.08.2016 - L 7 AS 149/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- rechtsportal.de
SGG § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 16.10.2014 - S 2 AS 971/12
- LSG Hessen, 01.08.2016 - L 7 AS 149/15
- BSG, 21.12.2016 - B 14 AS 84/16 BH
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Hessen, 01.08.2016 - L 7 AS 150/15
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Auszug aus LSG Hessen, 01.08.2016 - L 7 AS 149/15
Die dagegen vom Kläger erhobene Berufung (L 7 AS 150/15) hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tage als unzulässig verworfen.
- BSG, 21.12.2016 - B 14 AS 84/16 BH
SGB-II -Leistungen; In China lebende Ehefrau; Wert des Beschwerdegegenstands; …
L 7 AS 149/15 (Hessisches LSG).Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 1. August 2016 - L 7 AS 149/15 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
Soweit er darüber hinaus im Verfahren L 7 AS 149/15 für den streitbefangenen Zeitraum weitergehende Ansprüche wie etwa die Gewährung existenzsichernder Leistungen auch für seine in China lebende Ehefrau geltend gemacht hat, erhöht dies den Beschwerdewert nicht, weil hierfür ernstlich in Betracht kommende Rechtsgrundlagen nicht ersichtlich sind (…vgl nur Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 144 RdNr 14).
- LSG Hessen, 20.05.2016 - L 7 AS 848/14 Über die dagegen vom Kläger erhobene Berufung (L 7 AS 149/15) hat der Senat bislang noch nicht entschieden.
- LSG Hessen, 01.08.2016 - L 7 AS 150/15
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die dagegen vom Kläger erhobene Berufung (L 7 AS 149/15) hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tage als unzulässig verworfen.